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INFORMATION ZU HEILMITTELVERORDNUNG THERAPIE UND KOSTEN:

Logopädie gilt als medizinisches Heilmittel und wird von Ärzten verordnet. D.h. vor Beginn einer logopädischen Behandlung ist eine ärztliche Untersuchung notwendig.
Der Arzt stellt dann bei Bedarf eine Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen aus.

Die logopädische Behandlung kann erst beginnen, wenn eine gültige Heilmittelverordnung vorliegt und ein
Termin mit der Praxis vereinbart wurde.

Eine logopädische Behandlung wird in der Regel von niedergelassenen Ärzten folgender Fachbereiche
verordnet: Allgemeinärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen
und Psychiater.

Auch Ärzte in Krankenhaus-Ambulanzen (Polikliniken) stellen Heilmittelverordnungen aus.

Eine Heilmittelverordnung ist 28 Tage gültig. Das bedeutet, die logopädische Behandlung muss spätestens 28
Tage nach Ausstellung einer Heilmittelverordnung begonnen werden. Ist dies nicht der Fall, kann eine neue Verordnung ausgestellt oder das Datum vom Arzt entsprechend geändert werden.

Pro Verordnung erhält man in der Regel 10-20 Behandlungstermine.

Ein logopädischer Behandlungstermin dauert 30-60 Minuten.

Die Dauer einer logopädischen Behandlung insgesamt ist äußerst variabel. Je nach Störungsbild und Ursache
kann sie von wenigen Sitzungen bis zu mehreren Jahren dauern. Langfristverordnungen für ein ganzes Jahr sind
bei entsprechender Indikation möglich.

Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Auch private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten.

Erwachsene müssen eine Zuzahlung leisten. Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist in bestimmten Fällen
möglich. Bitte stellen Sie hierzu einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

Für Kinder und Jugendliche entstehen keine Kosten.

Bei medizinischer Indikation können Hausbesuche durchgeführt werden.
(Derzeit können wir leider nur bei Kindern Hausbesuche anbieten)